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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)"Seit dem 18.August 2006 gilt das AGG, und es versetzt Unternehmen schon jetzt in Unruhe, wenn nicht gar Panik. Das Regelwerk soll Benachteiligungen von Arbeitnehmern aufgrund u.a. geschlechtlicher, altersbedingter oder staatl. Zugehörigkeit im Beruf verhindern. Es droht Unternehmern, die gerade als Mittelständler selten über eigene Rechtsabteilungen verfügen, mit empfindlichen Sanktionen, wenn sie Arbeitnehmern bei Bewerbungen oder Tarifeinstufungen nicht gleich behandeln." (Quelle: Handelsblatt vom 17.10.06) Das AGG wird insbesondere mit Blick auf die Personalpraxis vieles ändern von der Stellenbesetzung, der Kommunikation mit Mitarbeitern und Bewerbern über die Arbeitsbedingungen bis zur Aus- und Weiterbildung. Denn: Nach dem AGG müssen Unternehmen den umfassenden Schutz der Beschäftigten und Bewerber vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Behinderung, des Alters, der Religion oder Weltanschauung und der sexuellen Identität gewährleisten. Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten aber auch vor Benachteiligungen durch Kunden und Lieferanten schützen, was sich durchaus als heikles Unterfangen herausstellen könnte. Durch unsere Vorgehensweise nach DIN 33430 können wir Sie kompetent zu diesem Thema beraten und unterstützten und erfüllen damit die Anforderungen des AGG. |
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